„Sozialer Wohnbau – Neu“: Fördermodell für die Burgenländer
Das Fördermodell „Sozialer Wohnbau – Neu“ soll der sozialen Gerechtigkeit dienen und den Burgenländern beim Erwerb von Wohneigentum helfen.
Nicht die Genossenschaften, sondern die Menschen stehen im Mittelpunkt: Das ist das Leitmotiv der Initiative „Sozialer Wohnbau – Neu”. Diese soll den steigenden Miet- und Kaufpreisen entgegengewirken und sozial- beziehungsweise einkommensschwächeren Personen unter die Arme greifen. Ziel ist es, den Wohlstand der Burgenländer wachsen zu lassen. Für den Eigentümer bringt das Projekt Sicherheit im Hinblick auf die Planung.
Gesicherte Grundbedürfnisse: Sicherheit und Wohnen
Die Maßnahmen des Bundes im Bereich des sozialen Wohnbaus werden auf Landesebene weiterentwickelt: Zusätzlich zum Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) werden im Burgenland neue Spielregeln für Förderungen definiert. Die Maßnahmen setzen an zwei Punkten an: Kaufpreis zum Baupreis und sukzessiver Erwerb von Eigentum. Dafür wird eine gemeinnützige GmbH als Tochtergesellschaft der Landesimmobilien Burgenland (LIB) gegründet. Pilotprojekte mit 40, 70 und 100 Quadratmeter Wohnfläche seien bereits geplant, sagt Gerald Goger, Geschäftsführer der LIB. „Wohnen ist ein existentielles Grundbedürfnis. Der Bau beginnt schon bei den Grundstücken, wo wir mittels Baulandmobilisierung über die Raumplanung bereits wesentliche Akzente setzten konnten. Durch Maßnahmen wie Mietkauf-Modelle wollen wir nunmehr sicherstellen, dass soziale Wohnbaumittel wirklich bei den Menschen ankommen, langfristig Eigentum geschaffen und eine Gewinnabsicht von Genossenschaften hintangestellt wird“, so Wohnbaulandesrat Heinrich Dorner.
„Sozialer Wohnbau – Neu“: Das Modell einfach erklärt
Landeshauptmann Hans Peter Doskozil erklärt den Aufbau: „Derzeit ist der gemeinnützige Wohnbau von bundesgesetzlichen Vorgaben geprägt. Es geht mir keinesfalls um Kritik an den Wohnbaugenossenschaften, sondern darum, dass die vom Bund vorgegebenen Rahmenbedingungen nicht in Ordnung sind. Unser Anspruch im Burgenland ist es, soziale Gerechtigkeit zu gewährleisten: Wir wollen jenen, die beim Einzug in ihr neues Heim nicht ausreichend Eigenkapital haben, die Möglichkeit geben, trotzdem Eigentum zu erwerben.“ Das geschieht auf Basis der neuen Förderrichtlinie. Mit inbegriffen ist die immer und zu jederzeit mögliche Kaufmöglichkeit der Immobilie sowie die Kalkulation des Kaupreises aufgrund der Baukosten. Das geschieht unter kompletter Anrechnung der Jahreszahlungen der Wohnung an die Vermieter. Bisher geschah die Berechnung aufgrund des Verkehrswertes. Bei einem vorzeitigen Ausstieg kann ein Nachmieter genannt werden, der auch die rechtliche Nachfolge unter Ablöse antreten kann. Wird kein Nachmieter gefunden, bezahlt die Tochtergesellschaft der LIB die Annuitäten mit Abschlägen aus. Sie übernimmt in weiterer Folge die Wohnung.