Baunovelle für Kleingärten
Wohnen in Schrebergärten wird immer beliebter. Für die Bewohner soll es in Zukunft leichter sein, ihren Wohntraum zu verwirklichen.
In wien gibt es rund 30.000 Kleingartenparzellen, von denen sich rund 18.000 auf städtischem Grund befinden. Immer häufiger werden Kleingärten über längere Zeit im Jahr als Wohnsitz in grüner und ruhiger Lage genutzt. Zwei Drittel der Gärten sind ganzjährig bewohnt, Tendenz steigend. Wie alle Bauführungen unterliegt auch die Errichtung eines Kleingartenwohnhauses den landesgesetzlichen Vorschriften (Kleingartengesetz, Bauordnung). Mit der Novelle zur Wiener Bauordnung fallen jetzt auch andere bürokratische Hürden für Kleingärtner. Das Bauen im Schrebergarten soll günstiger werden.
Erleichterungen im Detail
Künftig ist ein – in die bebaute Fläche nicht einzurechnendes – Nebengebäude nicht nur für Fahrräder, sondern auch für Gartengeräte und dergleichen zulässig; dieses Nebengebäude kann auch Fenster haben.
Überdachte Kellerabgänge werden der bebauten Fläche eines Kleingartens künftig dann nicht zugerechnet, wenn sie höchstens zur Hälfte ihres Umfanges von Wänden umschlossen sind und die Überdachung eine Breite von 1,20 Metern sowie eine Fläche von sieben Quadratmetern nicht überschreitet.
Übrigens: Nicht nur Kleingärtner können schneller und kostengünstiger bauen, weil die Bestätigung eines Ziviltechnikers nicht notwendig ist. Diese Bestimmung, die bereits für Kleingärtner gilt, wird nun unter anderem auch auf Gartensiedlungen ausgeweitet, da die bautechnische Komplexität bei Bauwerken in dieser Größenordnung gering ist. Durch den Wegfall des Ziviltechnikers ersparen sich Häuslbauer mindestens 8.000 Euro.
Wie geht es weiter?
Der weitere Fahrplan: Die Novelle zur Wiener Bauordnung ist ein Entwurf und geht nun in Begutachtung. Damit startet der Gesetzgebungsprozess. Im Anschluss wird sie voraussichtlich am 18. September 2018 der Landesregierung zur Beschlussfassung vorgelegt. Nach der Behandlung im Wohnbauausschuss muss
die Novelle noch vom Landtag – voraussichtlich am 25. Oktober – beschlossen werden. Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens wird somit aller Wahrscheinlichkeit nach zum Jahreswechsel erfolgen.
Kleingärten in Wien
Infos zu den Verbesserungen im Wiener Baurecht auf www.wohnen.wien.at