Antrag auf Gemeindebauwohnungen wird erleichtert
Die Pandemie hat uns alle fest im Griff, und auch 2021 ist von einem normalen Leben noch länger keine Rede. So machte sich die Corona-Ausnahmesituation im Jahr 2020 für viele Menschen leider auch in der Brieftasche bemerkbar. Das Einkommen ist oft weniger geworden, Miete und Rechnungen sind aber noch immer zu zahlen. Aus diesem Grund starten die Stadt Wien und Wiener Wohnen eine Sonderaktion für alle Wiener, die ein dringendes Wohnproblem haben: Der Zugang zu bestimmten Gemeindebauwohnungen wird 2021 auch ohne “Begründeten Wohnbedarf” möglich. Was das genau bedeutet, erfahren Sie hier.
Wiener Wohnen öffnet von Anfang Jänner bis Ende Dezember diesen Jahres den Zugang zu Gemeindebauwohnungen mit einem bis zwei Zimmern auch für Menschen, die keinen “Begründeten Wohnbedarf” vorweisen können. Initiiert wurde die Sonderaktion von Wiens Bürgermeister Michael Ludwig und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál: “Wir haben uns gemeinsam mit Wiener Wohnen und der Wohnberatung Wien überlegt, wie wir den Wienerinnen und Wienern in dieser für viele so schwierigen Zeit einen konkreten Vorteil verschaffen können. Die vorliegende Lösung bietet nun die einmalige Möglichkeit, in die Welt des Wiener Gemeindebaus einzutreten, wo es günstige Mieten und unbefristete Verträge gibt und keine Eigenmittel und keine Kaution zu zahlen sind.”
Was bedeutet das genau?
Das heißt, alle Wohnungssuchenden, die nicht alle Voraussetzungen für ein Wiener Wohn-Ticket mit “Begründetem Wohnbedarf” erfüllen und daher unter normalen Umständen keinen Zugang in den Gemeindebau hätten, können 2021 jeweils in einem individuellen Zeitfenster von drei Monaten nach einer Gemeindewohnung suchen. Das Angebot ist ausschließlich auf der Plattform für die Online-Vergabe verfügbar.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Voraussetzung ist, dass ein dringendes Wohnproblem vorliegt, zum Beispiel, wenn
- durch coronabedingte Kurzarbeit oder vergleichbare Probleme die hohe Miete für die Privatwohnung nicht mehr finanzierbar ist.
- aufgrund von Ereignissen privater Natur (etwa Scheidung oder Trennung) akuter Wohnungsbedarf besteht.
Das Angebot ist ausschließlich auf der Plattform für die Online-Vergabe verfügbar: Wohnberatung Wien.
Was versteht man unter einem “Begründeten Wohnbedarf”?
Wer gewisse Grundvoraussetzungen wie etwa Alter, Hauptwohnsitz, Staatsbürgerschaft und Einkommen erfüllt, hat Anspruch auf das Wiener Wohn-Ticket und erhält damit eine Eintrittskarte in die Welt der geförderten Wohnungen in Wien.
Wer darüber hinaus einen “Begründeten Wohnbedarf ” nachweisen kann, bekommt auch Zutritt zu den 220.000 Gemeindebauwohnungen und zum günstigen Segment an geförderten Wohnungen (SMART-Wohnungen, Wohnungen mit Superförderung und Wohnungen mit einem Eigenmittelanteil unter 10.000 Euro).
Als “Begründeter Wohnbedarf ” gilt aktuell: Jungwiener, Überbelag, altersbedingter Wohnbedarf, krankheitsbedingter Wohnbedarf, Rollstuhlfahrer oder barrierefreier Wohnbedarf und alleinerziehend (ohne eigenen Mietvertrag).
Fragen, Hilfestellung und Co
Sind Sie aktuell auf der Suche nach einer neuen Wohnung, weil Sie sich Ihre nicht mehr leisten können oder weil Sie unerwartet ausziehen mussten? Haben Sie noch weitere Fragen oder benötigen Sie noch weitere Informationen? Die Wohnberatung Wien steht sehr gerne für Informationen und Beratungsgespräche zur Verfügung, in denen geklärt wird, wie und ob von der befristeten Aktion Gebrauch gemacht werden kann. Persönliche Beratung ist aktuell coronabedingt nur mit Termin möglich. Termine gibt es unter der Telefonnummer 01/241 11 oder per E-Mail: wohnberatung@wohnberatung-wien.at.